Beschwerderekord bei Versicherungen – und wie Sie sich Ärger sparen
Jetzt hat diese Schlichtungsstelle aktuelle Zahlen genannt, mit welchen Versicherungen es besonders oft Streit gibt (PDF) – vor allem Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen. Die erste Erkenntnis: 2024 war ein neues Rekordjahr.
So viele Beschwerden wie nie
Insgesamt gab es 21.548 Beschwerden, davon waren 15.659 zulässig. Im Jahr 2023 waren es noch 18.037 Beschwerden (davon 13.205 zulässig). Das sind 19,5 Prozent mehr (beziehungsweise 18,6 Prozent bei den zulässigen).
Besonders Beschwerden über mangelhafte oder ausbleibende Kommunikation mit dem Versicherer nehmen zu. Teilweise reagieren sie gar nicht auf die Meldung von Versicherungsfällen oder Anfragen – oder nur sehr verzögert.
Außerdem beklagen Versicherungsnehmer, dass Versicherer Leistungen verweigern oder kürzen, aber nur knapp, unverständlich oder gar nicht begründen. Eine Erklärung gibt es demnach nur bei wiederholtem Nachfragen.
BaFin erwartet Bearbeitung innerhalb eines Monats
Selbst der Versicherungsaufsicht bei der BaFin ist aufgefallen, dass Leistungsanträge zum Teil mit sehr langen Wartezeiten bearbeitet werden. Durchschnittlich komplexe Versicherungsfälle sollten jedoch nach einem Monat abgeschlossen sein. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, können Sie es der BaFin melden, damit sie entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.
Mehr aus dem Bereich Versicherung
Meistgelesene Artikel der Woche
Was Ihnen der Bericht über den Ärger anderer Personen bringt?
Sie können daraus lernen und so nicht die gleichen Fehler machen. Denn mit einigen Tipps können Sie bei Versicherungen zum Teil viel unnötigen Ärger vermeiden oder sich durchsetzen – wobei natürlich auch der Versicherer im Recht sein kann.
Beispiel 1: Kfz-Versicherung
Hier dreht sich der Streit oft darum, dass sich Versicherte nach einem Wechsel der Versicherung nicht in die richtige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft fühlen. Zum Teil werden Infos vom alten Versicherer nicht richtig an den neuen weitergegeben. Häufig ist es so, dass sich Versicherte in einer falschen SF-Klasse wähnen, weil sie aus einem Vertrag mit SF-Klassen-Retter oder Rabattschutz kommen. Dank dieser Sondereinstufung verlieren Sie keine SF-Klasse, auch wenn Sie einen Schaden melden.
Das Problem: Diese „gerettete“ Klasse gilt bei einem anderen Versicherer in der Regel nicht. Bei einem Wechsel gilt wieder die SF-Klasse, in die Sie ohne Rabattschutz eingestuft worden wären. Das kann sich anfühlen, als würden Sie in eine schlechtere SF-Klasse rutschen – zumal Sie eventuell auch mehr zahlen als vorher.
Dagegen hilft: Planen Sie für den Wechsel der Kfz-Versicherung genug Zeit ein und schauen Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern lesen Sie auch das Kleingedruckte. Wie viel Rabattretter und Co. bringen, checken wir jedes Jahr in unserem großen Kfz-Test. Das Ergebnis: Die meisten Versicherten fahren mit einem gründlichen Vergleich einmal im Jahr besser. Dafür empfehlen wir Ihnen Verivox oder Check24 – im Anschluss holen Sie noch ein Angebot von Huk24 ein.
Beispiel 2: Rechtsschutzversicherung
Hier wird vor allem um Ansprüche nach Datenlecks bei Social-Media-Plattformen gestritten – teils haben Rechtsschutzversicherungen das nicht übernommen. Schauen Sie auch hier ins Kleingedruckte, ehe Sie sich vielleicht aussichtslos beschweren: Wann springt Ihre Versicherung tatsächlich ein?
Viel Streit gibt es auch um einen Klassiker: Ging ein Konflikt, für den Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen möchten, bereits los, bevor Sie den Vertrag abgeschlossen haben? Falls ja, ist er in der Regel vom Schutz ausgeschlossen. Wichtig: Es kommt dabei darauf an, wann der Rechtsverstoß stattgefunden hat, nicht wann Sie davon erfahren haben.
In den meisten Bereichen gilt sowieso eine Wartezeit: Erst drei Monate nach Abschluss können Sie die Versicherung nutzen. Heißt: Schließen Sie diese Versicherung, wenn überhaupt, nicht erst ab, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt. Welche Tarife wir empfehlen? WGV PBV Optimal, Arag Aktiv Komfort und (wenn Sie bereit sind, unter Umständen eine höhere Selbstbeteiligung zu zahlen) Huk-Coburg PBV Plus.
Sie haben Probleme mit Ihrer Versicherung?
Grundsätzlich sollte Ihr Versicherer innerhalb eines Monats auf Ihr Anliegen reagieren. Auf einen Schadensantrag sogar abschließend, wenn Sie ihm alles geschickt haben, was er braucht.
Passiert das nicht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Ombudsfrau wenden. Und das kann sich durchaus lohnen: Die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge lag 2024 bei 52,4 Prozent (ohne die Sparte „Lebensversicherung“). Jede zweite zulässige Beschwerde war also erfolgreich. Wie Sie konkret vorgehen, lesen Sie in unserem kostenfreien Finanztip-Ratgeber.
https://www.finanztip.de/daily/beschwerderekord-bei-versicherungen-und-wie-du-dir-aerger-sparst/